Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG)
Deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dienstlichen Erfindungen regelt.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf Erfindungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstehen. Nach dem Gesetz muss der Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich schriftlich beim Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber hat anschliessend eine gesetzliche Frist — derzeit vier Monate ab vollständiger Meldung — um die Erfindung in Anspruch zu nehmen oder freizugeben. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über, der Erfinder hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach amtlichen Richtlinien. Ähnliche Gesetze bestehen in anderen Ländern mit jeweils eigenen Fristen, Berechnungsmethoden und Verfahrensregeln.